- Steuererklärungen / Veranlagungen
- Sozialwesen / Inkasso Taxen
- Administrative Arbeiten Vorstand
- Melioration
Die Abteilung Steuern und Finanzen hat die Gesamtverantwortung über die Finanz-, Betriebs- und Lohnbuchhaltung der Gemeinde.
Team
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Zuständigkeiten
Abteilung
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Zuständigkeiten
- Buchhaltung
- Lohn- und Versicherungswesen
- Taxen
- Berufsbildnerin
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Zuständigkeiten
- Finanzen
Wichtige Informationen
STEUERERKLÄRUNG
Der Abgabetermin für die jährliche Steuererklärung ist jeweils der 31. März.
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VERLÄNGERUNG DES ABGABETERMINS
Eine Verlängerung des Abgabetermins der Steuererklärung kann schriftlich, per E-Mail oder telefonisch beim Gemeindesteueramt angefragt werden. Die Anfrage muss bis spätestens zum 31. März eingereicht werden.
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STEUERRECHNUNGEN
Die Steuerrechnungen sind innerhalb von 90 Tagen zu begleichen. Eine Anfrage zur Ratenzahlung muss rechtzeitig vor Ablauf des Rechnungstermins an das Gemeindesteueramt gestellt werden.
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STEUERFUSS
Steuerfuss bis 31.12.2023 | 110% |
ab dem 01.01.2024 | 99% |
Liegenschaftssteuer | 1.7‰ |
Handänderungssteuer | 2% |
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KIRCHENSTEUER
Evangelisch | 17% |
Evangelisch GR | 3.5% |
Katholisch | 12% |
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