Ausweise, Arbeitsamt und Bewilligungen

Die Gemeindeverwaltung Disentis/Mustér steht bei der Beantragung von Ausweisen persönlich am Schalter zur Verfügung. Es werden zudem verschiedene Bewilligungen ausgestellt und es können Lokalitäten für private Anlässe reserviert werden. Für weitere Informationen zu Arbeitsamt, Passausstellung und anderen Fragen hilft die Gemeindeverwaltung gerne weiter.

Wichtige Informationen

SCHWEIZER IDENTITÄTSKARTE (ID)

Die Beantragung eines Ausweises erfolgt persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung.

Benötigte Unterlagen:

  • Ein aktuelles Passfoto (Bild kann auch über admin@disentis.ch eingereicht oder direkt bei der Gemeindeverwaltung gemacht werden)
  • Alte ID (falls vorhanden)
  • Falls die aktuelle ID verloren ging, muss eine Verlustmeldung beim regionalen Polizeiposten gemacht werden
Gültigkeit Preis
Erwachsene (18+) 10 Jahre CHF 70.–
Kinder und Jugendliche (0 bis 17Jahre) 5 Jahre CHF 35.–

Die Ausstellung der Dokumente erfolgt etwa 10 Arbeitstage nach Antragsstellung.

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SCHWEIZER REISEPASS (PASS 10)

Für die Beantragung eines Schweizer Reisepasses ist ein Besuch im Ausweiszentrum in Chur erforderlich. Eine Terminvereinbarung ist über die Website www.schweizerpass.ch oder telefonisch erforderlich.

Kombi – Schweizer Reisepass und Identitätskarte

Es besteht die Möglichkeit, den Pass und die Identitätskarte gleichzeitig und zu einem günstigeren Preis zu bestellen. Das Kombi-Angebot ist ausschliesslich im kantonalen Ausweiszentrum erhältlich.

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MOTORFAHRRAD-VIGNETTE

Ab dem 1. Januar 2023 werden Vignetten und Immatrikulationsnummern für Mofas und E-Bikes direkt vom Strassenverkehrsamt herausgegeben. Weitere Informationen unter www.stva.gr.ch oder 081 257 80 00.

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STRAHLERBEWILLIGUNG

Gemäss Art. 16 des Strahlergesetzes der Gemeinde Disentis/Mustér gelten ab 1. Januar 2019 folgende Bewilligungsgebühren.

Jahresbewilligung Kosten
Für Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde CHF 100.–
Für Bürgerinnen und Bürger des Kantons Graubünden und für Schweizerinnen und Schweizer mit Niederlassung im Kanton Graubünden CHF 250.–
Für alle übrigen Schweizerinnen und Schweizer sowie Personen aus dem Ausland mit Niederlassung (Bewilligung C) in der Schweiz CHF 400.–
Für alle übrigen Personen aus dem Ausland CHF 600.–
Weitere Bewilligungen Kosten
Wochenkarte (Schweizerinnen und Schweizer sowie Personen aus dem Ausland) CHF 100.–
Tageskarte (Schweizerinnen und Schweizer sowie Personen aus dem Ausland) CHF 20.–

Zusatzbewilligungen
Zusatzbewilligungen können nur Personen mit Niederlassung in der Gemeinde Disentis/Mustér gewährt werden.

Jahresbewilligung zum Sprengen* (Zusatzbewilligung) CHF 200.–

*Anmerkung Bewilligung zum Sprengen

(Art. 3 Abs 2)
Für die Verwendung von Sprengstoff bedarf es einer Zusatzbewilligung. Diese erhalten nur Personen, welche in der Gemeinde wohnhaft sind (Heimatschein), das 20. Altersjahr erfüllt haben und einen Sprengausweis gemäss Bundesgesetz besitzen. Für Sprengungen wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.

Im Rahmen der aktuellen Gegenrechtslage sind die Bewilligungen auch in den Nachbarschaftsgemeinden Sumvitg und Trun gültig.

Die Strahlerbewilligungen können direkt bei der Gemeindeverwaltung oder via Online-Formular bestellt werden.

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GOLDWASCHEN

Für das Goldwaschen zwischen dem 1. Mai und 15. September im erlaubten Gebiet braucht es keine Bewilligung. Gruppen oder Unternehmungen, die Goldwaschen auf kommerzieller Basis anbieten, müssen schriftlich einen Antrag einreichen. Diese Bewilligung ist kostenpflichtig. Hier geht es zum Formular

Goldwasch-Gebühren im Sinne von Art. 4 CHF 200.–

Hier geht es zum Gesetz.

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HUNDESTEUER

Neue Hundebesitzende müssen bei der Gemeinde eine Personen-ID von Amicus beantragen. Um diese zu erhalten, muss das Online-Formular ausgefüllt werden. Hier geht es zum Online-Formular.

Damit der Hund bei der Gemeinde angemeldet werden kann, benötigt die Gemeinde eine Kopie des Impfpasses mit der Microchip-Nummer. Die Rechnung für die Hundesteuer wird im Anschluss automatisch zugestellt. Der Tierarzt oder der Hundezüchter kann den neuen Hund unter www.amicus.ch erfassen, dafür wird die Personen-ID benötigt.

Alle relevanten Informationen wie Anschaffungen, Verkäufe, Todesfälle oder Exporte sind vom Tierarzt oder Hundezüchter auf www.amicus.ch zu erfassen und der Gemeinde zu melden.

Die Hundesteuer beträgt jährlich CHF 120.– für den ersten Hund und CHF 180.– für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt. Die Rechnung wird jeweils anfangs Jahr zugestellt. Polizei-, Lawinen-, Blinden- und Gehörlosenhunde sind von der Hundesteuer befreit.

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SACKGEBÜHREN

Abfallsäcke können am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Weitere Informationen sind hier zu finden.

1 Rolle à 17 Liter  CHF 8.–
1 Rolle à 35 Liter  CHF 16.–
1 Rolle à 60 Liter  CHF 13.–
1 Rolle à 110 Liter  CHF 24.–
1 Rolle à 60 Liter für Plastikverwertung  CHF 11.–
1 Rolle à  110 Liter für Plastikverwertung  CHF 20.–
1 Plombe  CHF 26.–
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FAHRBEWILLIGUNGEN

Das Befahren der Wald- und Feldstrassen ist nur im Zeitraum vom 01.04.-15.12. erlaubt.

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STRAFREGISTERAUSZUG

Ein Strafregisterauszug kann am Schalter der Post oder online bestellt werden.

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BEWILLIGUNG ZUM AUSSCHANK VON GEBRANNTEN WASSERN

Gastwirtschaftsbewilligung

Betriebsführende von Restaurants, Bars, Hotels, Bistros, Cafés, Gelegenheitsbetrieben und sonstigen Gastgewerbebetrieben, welche gebrannte Wasser ausschenken, benötigen eine Gastwirtschaftsbewilligung. Die Anfrage muss schriftlich an die Gemeindeverwaltung gesendet werden und benötigt zusätzlich noch einen Auszug aus dem Strafregister.

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Name des Betriebes
  • Verantwortliche Person
  • Bezeichnung der Lokalitäten
  • Nebenbetriebe (z.B.: Hausbar, Dancing, Kiosk, Schneebar, Gartenrest. etc.)
  • Dauer der Bewilligung (Bewilligung ab)
  • Strafregisterauszug


Festwirtschaftsbewilligung

Um bei einer Festwirtschaft gebrannte Wasser ausschenken zu dürfen, benötigt es eine Festwirtschaftsbewilligung. Die Anfrage kann mittels Formular an die Gemeindeverwaltung gesendet werden und benötigt keine zusätzlichen Dokumente.

Weitere Informationen sind beim Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit zu finden.

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ARBEITSAMT

Arbeitssuchende können sich mittels Onlineformular, telefonisch unter 081 257 62 14 oder per E-Mail an info.ravilanz@kiga.gr.ch direkt beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden.

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Formulare

Tagesbewilligung

Wochenbewilligung

Jahresbewilligung

Goldwaschen Karte

Gewerbsmässiges Goldwaschen

Hundesteuer

Grundeigentümer und Mieter/Pächter

Bauer/Bewirtschafter

Für Fahrzeuge über 3.5 Tonnen

Prozess Jahresbewilligungen

Karte mit Sektoren

Festwirtschaftsbewilligung