Die AHV-Zweigstelle Disentis/Mustér ist die Verbindungsstelle zwischen den Versicherten und der kantonalen Ausgleichskasse und bietet Dienstleistungen für Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie Invalidenversicherung (IV) an. Dazu gehören Auskünfte, Rentenanmeldungen, Anmeldung bei der Familienausgleichskasse und für Ergänzungsleistungen, Informationen bezüglich allgemeiner Versicherungspflicht und Prämienverbilligungen.
Wichtige Informationen
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Die AHV ist der bedeutendste Pfeiler der Alters- und Hinterlassenenvorsorge in der Schweiz (1. Säule). Sie soll den Existenzbedarf im Alter oder im Todesfall decken. Als Volksversicherung ist die AHV für alle obligatorisch.
Invalidenversicherung (IV)
Personen, die aufgrund von Geburtsgebrechen, Krankheit oder Unfall behindert sind, können eine IV beziehen. Hauptzweck dieser ist die (Wieder-)Eingliederung ins Erwerbsleben oder in einen der Erwerbstätigkeit gleichgestellten Aufgabenbereich.
Ergänzungsleistungen (EL)
Die Ergänzungsleistungen helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge- oder Sozialhilfe. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen zum sozialen Fundament der Schweiz.
Erwerbsersatzordnung (EO)
Personen, die Militärdienst, Zivilschutz oder Zivildienst leisten, vergütet die EO einen Teil des Erwerbsausfalls.
Arbeitslosenversicherung (ALV)
Die ALV deckt die Risiken der Arbeitslosigkeit ab. Zudem dient sie der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit durch arbeitsmarktliche Massnahmen (Kurse, vorübergehende Beschäftigungen, Praktikum, Ausbildungszuschüsse und Einarbeitungszuschüsse).
Individuelle Prämienverbilligung (IPV)
Personen und Familien aus bescheidenen Verhältnissen können unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die Prämien der obligatorischen Krankenpflege-Grundversicherung (KVG) beantragen.
Die Anmeldung ist vollständig auszufüllen, zu unterzeichnen und mit den erforderlichen Beilagen bei der AHV-Zweigstelle einzureichen. Das Formular kann auch direkt online auf der Seite der SVA ausgefüllt und eingereicht werden.