Ausländerbewilligungen

In der Abteilung Ausländerbewilligung finden Einwohnerinnen und Einwohner von Disentis/Mustér Unterstützung bei Bewilligungsgesuchen, Verlängerungen der Ausländerbewilligung, Gesuche für Familiennachzüge und Adressänderungen innerhalb der Gemeinde.

Wichtige Informationen

Ausländerbewilligung

Ausländische Personen, welche länger als drei Monate in der Schweiz bleiben, sind verpflichtet, sich vor der Arbeitsaufnahme beim Schalter der Gemeindeverwaltung zu melden, um eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten.

EU/EFTA (A1)
Personen, welche zu den EU/EFTA-Staaten gehören, müssen das Formular A1 ausfüllen sowie eine Kopie der gültigen Identitätskarte oder Pass abgeben.

Ausserhalb EU/EFTA (B1)
Personen, welche zu Staaten ausserhalb der EU/EFTA-Staaten gehören, müssen das Formular B1 ausfüllen sowie alle weiteren vorgeschriebenen Dokumente abgeben.

Hier finden Sie die Formulare vom Amt für Migration und Zivilrecht

Alles ansehen

Ausländerbewilligung (< 3 Monaten)

Personen, welche weniger als drei Monate in der Schweiz arbeiten, sind verpflichtet, sich beim KIGA anzumelden.

Alles ansehen

Adressänderungen

Bei einer Adressänderung innerhalb der Gemeinde Disentis/Mustér sind ausländische Personen verpflichtet, sich innerhalb von acht Tagen am Schalter der Gemeindeverwaltung zu melden. Sie werden gebeten, folgende Dokumente mitzunehmen:

  • Ausländerausweis
  • Gültige Identitätskarte oder Pass
Alles ansehen

Weitere Dokumente

Weitere Dokumente betreffend Ausländerbewilligungen sind beim Amt für Migration und Zivilrecht vorhanden.

Alles ansehen

Formulare

A1 Gesuchsformular

A2 Gesuchsformular

B1 Gesuchsformular

B2 Gesuchsformular

Z1 Gesuchsformular

Z2 Gesuchsformular