Bau & Planung

Die Mitarbeitenden im Bereich Bau und Planung bieten Beratung in allen baurechtlichen Angelegenheiten, bearbeiten Baugesuche und überwachen die Einhaltung baupolizeilicher Vorschriften. Darüber hinaus kümmern sie sich um die Raumplanung, Tourismusinfrastrukturprojekte und das Submissionswesen.

Team

Abteilung
Name
Funktion
Telefon
E-Mail
Infrastruktur und Bau
Urban Maissen
Leiter Infrastruktur und Bau
081 920 36 46
bau@disentis.ch
Zuständigkeiten
  • Bauverwaltung
  • Raumplanung
  • Tourismusinfrastrukturprojekte
  • Submissionswesen
Abteilung
Name
Funktion
Telefon
E-Mail
Infrastruktur und Bau
Ervin Maissen
Leiter Infrastruktur und Bau
081 920 36 45
bau@disentis.ch

Wichtige Informationen

Für Bauvorhaben im Gemeindegebiet Disentis/Mustér ist eine sorgfältige Planung und die entsprechende Genehmigung erforderlich. Die Gemeinde unterscheidet zwischen Baumeldungen für einfache Vorhaben und Baugesuchen für umfangreichere Projekte. Zusätzlich ist für die Errichtung neuer Bauten oder bei komplexen Sanierungen eine Bewilligung der Feuerpolizei oder allenfalls weiterer kantonaler Amtsstellen erforderlich.

Bauten und Anlagen (Bauvorhaben) dürfen nur mit schriftlicher Baubewilligung der kommunalen Baubehörde errichtet, geändert, abgebrochen oder in ihrem Zweck geändert werden. Sämtliche der folgenden Gesuche sind über die Gemeinde einzureichen.

Baumeldungen

Für einfache Bauvorhaben kann an Stelle eines Baugesuches eine Baumeldung eingereicht werden. Die Baumeldung wird im vereinfachten Verfahren abgehandelt. In der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (Art 40, 40a, 40b KRVO) ist festgelegt, für welche Vorhaben eine Baumeldung genügt.

Nach dem Empfang der Baumeldung wird diese vom Amt für Infrastruktur und Bau überprüft. Die Bauherrschaft erhält anschliessend entweder die Bestätigung der Baumeldung oder, falls erforderlich, eine Rückmeldung zur Einreichung eines Baugesuches. Mit dem Bau darf erst nach der Bestätigung des Amts für Infrastruktur und Bau begonnen werden.

Eingabe Baumeldung:

Alles ansehen

Bauen innerhalb der Bauzone (BIP)

Für alle Bauvorhaben innerhalb der Bauzone, welche nicht mit einer Baumeldung abgehandelt werden können (siehe oben), ist ein Baugesuch einzureichen.

Alles ansehen

Eingabe Baubewilligung

Auf der Plattform eBau können Baumweldungen und Baugesuche elektronisch erfasst werden.
Zudem können die Baugesuche auch über die Formulare der Gemeinde eingereicht werden.

Alles ansehen

Bauen ausserhalb der Bauzone (BAB)

Für Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone sind, zusätzlich zum Baugesuch, weitere Unterlagen gemäss Vorgaben der kantonalen Amtsstellen einzureichen. Weitere Informationen sind beim Amt für Raumentwicklung (Kanton Graubünden) zu finden.

Hier geht es zu weiteren Informationen und den Formularen.

Alles ansehen

Brandschutz und Feuerpolizei

Für den Bau von neuen Gebäuden sowie für die Erweiterung bzw. komplexe Sanierungen benötigt es eine Brandschutzbewilligung der Feuerpolizei (GVG). Weitere Informationen sind bei der Gebäudeversicherung Graubünden zu finden.

Das Gesuch an die Feuerpolizei ist zusammen mit dem Baugesuch an das Amt für Infrastruktur und Bau der Gemeinde Disentis/Mustér einzureichen.

Alles ansehen

Vorläufige Beurteilung

Die kommunale Baubehörde kann vor der Einreichung eines Baugesuchs um eine vorläufige Beurteilung wesentlicher Punkte des Bauvorhabens ersucht werden. Eine vorläufige Beurteilung ersetzt kein Baugesuch, resp. keine Baumeldung.

Diese Übersicht ist nicht abschliessend, weitergehende Auflagen und Vorschriften der Gemeinde sowie von kantonalen Amtsstellen bleiben vorbehalten.

Für Fragen stehen die Mitarbeitenden des Amtes für Infrastruktur und Bau gerne zur Verfügung.

Alles ansehen

Diese Übersicht ist nicht abschliessend, weitergehende Auflagen und Vorschriften der Gemeinde sowie von kantonalen Amtsstellen bleiben vorbehalten.

Für Fragen stehen die Mitarbeitenden des Amtes für Infrastruktur und Bau gerne zur Verfügung.