Abfallbewirtschaftung

Die Gemeinde Disentis/Mustér kümmert sich um eine nachhaltige Abfallbewirtschaftung mit einer fachgerechten Entsorgung und entsprechenden Grundlagen zum Recycling. Unsere Hauptsammelstelle in Raveras ist der zentrale Anlaufpunkt für die Entsorgung verschiedener Abfallarten. Eine detaillierte Übersicht, welche Abfälle in der Hauptsammelstelle entsorgt werden können, liefert die Abfallagenda.

Team

Abteilung
Name
Funktion
Telefon
E-Mail
ARA & Entsorgung
Aluis Cabernard
Verantwortlicher Abfallbewirtschaftung
081 947 57 31
ara.raveras@disentis.ch
Zuständigkeiten
  • Abfallentsorgung & Sammelstelle
  • Deponien / Kadaversammelstelle
  • Kläranlage & Pumpwerke
  • Verwaltungstätigkeiten
Abteilung
Name
Funktion
Telefon
E-Mail
ARA & Entsorgung
Pierino Bisquolm
Stv. Verantwortlicher Abfallbewirtschaftung
081 947 57 31
ara.raveras@disentis.ch
Zuständigkeiten
  • Abfallentsorgung & Sammelstelle
  • Deponien / Kadaversammelstelle
  • Kläranlage & Pumpwerke
  • Verwaltungstätigkeiten

Wichtige Informationen

ÖFFNUNGSZEITEN DER SAMMELSTELLE

Montag – Freitag 12.00 – 17.00 Uhr
Samstag 08.00 – 11.00 Uhr

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ABFALLAGENDA

Die Abfallagenda liefert eine Übersicht, welche Abfälle wie und wo entsorgt werden können.

 

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Altpapier

Sammlung während der Öffnungszeiten an der Hauptsammelstelle Raveras. Zusätzlich organisiert die Schule Disentis/Mustér zwei Sammeltage (Mitteilung der Daten jeweils im Amtsblatt der Surselva).

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Sonderabfall: Farbe

Sonderabfälle wie Farbe, Verdünner, Lack, Lauge usw. sind an der Verkaufsstelle bzw. bei einer dafür spezialisierten Firma abzugeben.

Art. 33 – Gesetz betreffend Abfallentsorgung
Medikamente, Gifte, Farbe sowie schädliche Stoffe dürfen nicht über das Abwasser resp. die Kanalisation entsorgt werden. Solche Abfälle sind an der Verkaufsstelle zu retournieren und fachgemäss nach Vorschriften des Bundes und Kantons zu entsorgen.

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Bauabfälle

Bauabfälle wie Holz, Gipsplatten, Isolationen etc. welche von Gebäudeabbrüchen, Renovierungen, Sanierungen usw. stammen, sind bei einer dafür spezialisierten Firma abzugeben.

Art. 7 – Gesetz betreffend Abfallentsorgung

Abfälle auf Baustellen sind:

  1. a) Nicht verschmutztes Material wie Erde, Stein und Fels können ohne Einschränkungen wiederverwertet werden bzw. auf einer erlaubten Deponie für Aushubmaterial deponiert werden.
  2. b) Bauabfälle, die wiederverwertet werden können, resp. auf einer Materialdeponie deponiert werden (Inertstoffdeponie).
  3. c) Bauabfälle (Sperrgut), welche nicht den obengenannten Kategorien entsprechen, sondern aussortiert und in einer entsprechenden Anlage verarbeitet, deponiert, verbrannt werden müssen, damit die Wiederverwertung der Materialien möglich ist.

Art. 24 – Gesetz betreffend Abfallentsorgung

Getrennte Sammlung und Wiederverwertung gilt für Materialien, welche aus Sanierungen oder Baureste stammen. Restbestände, welche nicht wiederverwertet werden können, müssen in einer Reaktordeponie entsorgt resp. in einer Verbrennungsanlage verbrannt werden. Das Verbrennen von Bauresten ist strikt verboten.

Bauabfälle sind auf den Baustellen in geeigneten Behältern zu sammeln, oder an eine dafür spezialisierte Firma zu liefern und können nicht zur Hauptsammelstelle Raveras gebracht werden.

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Formulare

Abfallagenda

Lescha davart l’economisaziun dils rufids

Regulativ da taxas tier la lescha davart l’economisaziun dils rufids

Veröffentlichung Amtsblatt in Zusammenhang mit Neophyten