- Abfallentsorgung & Sammelstelle
- Deponien / Kadaversammelstelle
- Kläranlage & Pumpwerke
- Verwaltungstätigkeiten
Die Gemeinde Disentis/Mustér kümmert sich um eine nachhaltige Abfallbewirtschaftung mit einer fachgerechten Entsorgung und entsprechenden Grundlagen zum Recycling. Unsere Hauptsammelstelle in Raveras ist der zentrale Anlaufpunkt für die Entsorgung verschiedener Abfallarten. Eine detaillierte Übersicht, welche Abfälle in der Hauptsammelstelle entsorgt werden können, liefert die Abfallagenda.
Team
- Abfallentsorgung & Sammelstelle
- Deponien / Kadaversammelstelle
- Kläranlage & Pumpwerke
- Verwaltungstätigkeiten
Wichtige Informationen
ÖFFNUNGSZEITEN DER SAMMELSTELLE
Montag – Freitag 12.00 – 17.00 Uhr
Samstag 08.00 – 11.00 Uhr
ABFALLAGENDA
Die Abfallagenda liefert eine Übersicht, welche Abfälle wie und wo entsorgt werden können.
Altpapier
Sammlung während der Öffnungszeiten an der Hauptsammelstelle Raveras. Zusätzlich organisiert die Schule Disentis/Mustér zwei Sammeltage (Mitteilung der Daten jeweils im Amtsblatt der Surselva).
Sonderabfall: Farbe
Sonderabfälle wie Farbe, Verdünner, Lack, Lauge usw. sind an der Verkaufsstelle bzw. bei einer dafür spezialisierten Firma abzugeben.
Art. 33 – Gesetz betreffend Abfallentsorgung
Medikamente, Gifte, Farbe sowie schädliche Stoffe dürfen nicht über das Abwasser resp. die Kanalisation entsorgt werden. Solche Abfälle sind an der Verkaufsstelle zu retournieren und fachgemäss nach Vorschriften des Bundes und Kantons zu entsorgen.
Bauabfälle
Bauabfälle wie Holz, Gipsplatten, Isolationen etc. welche von Gebäudeabbrüchen, Renovierungen, Sanierungen usw. stammen, sind bei einer dafür spezialisierten Firma abzugeben.
Art. 7 – Gesetz betreffend Abfallentsorgung
Abfälle auf Baustellen sind:
- a) Nicht verschmutztes Material wie Erde, Stein und Fels können ohne Einschränkungen wiederverwertet werden bzw. auf einer erlaubten Deponie für Aushubmaterial deponiert werden.
- b) Bauabfälle, die wiederverwertet werden können, resp. auf einer Materialdeponie deponiert werden (Inertstoffdeponie).
- c) Bauabfälle (Sperrgut), welche nicht den obengenannten Kategorien entsprechen, sondern aussortiert und in einer entsprechenden Anlage verarbeitet, deponiert, verbrannt werden müssen, damit die Wiederverwertung der Materialien möglich ist.
Art. 24 – Gesetz betreffend Abfallentsorgung
Getrennte Sammlung und Wiederverwertung gilt für Materialien, welche aus Sanierungen oder Baureste stammen. Restbestände, welche nicht wiederverwertet werden können, müssen in einer Reaktordeponie entsorgt resp. in einer Verbrennungsanlage verbrannt werden. Das Verbrennen von Bauresten ist strikt verboten.
Bauabfälle sind auf den Baustellen in geeigneten Behältern zu sammeln, oder an eine dafür spezialisierte Firma zu liefern und können nicht zur Hauptsammelstelle Raveras gebracht werden.