Baumeldung

Baumeldung


Dokumentation

Die vollständige Dokumentation ist doppelt an das Bauamt einzureichen. Dem Formular sind folgende Dokumente anzufügen:

  • Situationsplan
  • Pläne, Skizzen (mit Massangaben) und Fotografien, welche Informationen betreffend den geplanten Arbeiten geben

Formulare

Das entprechende Formular können Sie hier oder im virtuellen Schalter (unter Downloads) herunterladen. 

Nach dem Empfang der Baumeldung wird diese vom Bauamt überprüft. Der Bauherr erhält die Bestätigung oder eine Mitteilung zur Ausfüllung eines Baugesuches. Mit dem Bau darf erst nach der Bestätigung des Bauamtes begonnen werden.


Projekte

Für folgende Projekte benötigt es eine Baumeldung:
Für einfache Arbeiten an Bauten, Anlagen und Umgebung gibt es die Möglichkeit zur Baumeldung. Das Projekt wird mit dem entsprechenden Formular angekündigt.

Erhaltung und Reparaturen
Reparatur- und Erhaltungsarbeiten an Bauten und Anlagen wenn es sich rein um den Erhalt des Objektes handelt und keine Zweckänderung zur Folge hat. 

Interne Änderungen

Kleine interne Änderungen an Bauten und Anlagen soweit sich die Nutzoberfläche der Anzahl Zimmer nicht geändert wird. Für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone benötigt es ein Baugesuch. 

Unterstände
Bauten mit einem Volumen bis 5.0 m3 sowie Unterstände für Velos mit einer Oberfläche bis 4.0 m2

Temporäre Bauten und Anlagen

Bauten und Anlagen welche maximal für 6 Monate im Jahr aufgestellt werden. 
- Restaurations- und Verkaufsstände
- Servicestationen für Sport- und Freizeitanlagen
- Stände, Hütten, Buden, Festzelte für Präsentationen, Ausstellungen und übrige Anlässe
- Spielplätze für Kinder
- Kleine Skilifte, natürliche Eisfelder
- Anlagen für Teilstrecken von Rennen und Abenteuersport
- Werbebanner über der Strasse
- Nicht beleuchtete Werbetafeln an touristischen Anlagen mit einer Fläche bis 5m2

Saisonale Bauten und Anlagen
Iglus, Tipizelte und ähnliche Anlagen welche als Schlafsaal in Skigebieten während der Witersaison oder auf Bauernhöfen von Mai bis Oktober genutzt werden, soweit keine dauerhaften sanitären Anlagen errichtet werden.

Gärten
Anlagen seitens der Gestaltung von Gärten, wie Fusswege, Sitzplätze, Storen, Treppen in einer Böschung (Treppen im Freien benötigen ein Baugesuch), Feuerstellen, Biotope, Blumentroge, Kunstobjekte und Fahnen. Für solche Anlagen ausserhalb der Bauzone benötigt es ein Baugesuch.

Werbung und Beschriftungen
Werbeanlagen wie Firmentafeln, Vitrinen, Leuchtreklamen und Informationstafeln bis zu einer Grösse von 1.5m2 (siehe Werbung).

Antennen
Satellit Empfänger (Parabolantennen) für Radio und Fernsehen mit einer Oberfläche von 1.5m2.

Signale und Verkehrsschilder

Wegweiser und Schilder als Signal für Verkehr, Strassenschilder, Signalisation von Fusswegen und Vermessungszeichen. 

Kreuze und Kunst
Nicht beleuchtete Zeichen wie Kreuze bis zu einer Grösse von 3 m, Kunstobjekte. 

Technische Einrichtungen
Technische Einrichtungen wie Einrichtungen zur öffentliche Beleuchtung, Steuerungseinrichtungen, Hydranten, Vermessungszeichen, Pfähle, Stangen und Bänke. 

Sicherheitseinrichtungen

Sicherheitseinrichtungen wie
- Netze um den Schnee entlang der Hauptstrasse aufzufangen
- Schutzzäune, Netze, Barrieren
- Sicherheitsgeländer

Solarenergie
Solarkollektoren welche nicht wiederspiegeln oder Solarzellen mit einer maximalen Oberfläche von 6 m2 innerhalb der Bauzone und bis 2 m2 ausserhalb der Bauzone. 

Bodenänderungen

Bodenänderungen bis zu einer Höhe oder Tiefe von max. 0.8 m und einer Änderungskubatur von max. 100 m3. Für Bodenänderungen ausserhalb der Bauzone benötigt es ein Baugesuch. 

Zäune und Mauern
Zäune, Stützmauern und Mauern im Zusammenhang mit der Ausfüllung von Material bis zu einer Höhe von max. 1m. Ausserhalb der Bauzone benötigen solche Anlagen ein Baugesuch.

Unterstand ohne Fundament
Unterstände ohne Fundament und ähnliche Unterstände für Nutztiere bis zu einer Oberfläche von 25 m2, Plastiktunnel und Melkstände ohne Fundament wie auch ähnliche Anlagen für die Agrikultur und den Gartenbau. 

Materialdepot

Materialdepots welche nur einmal jährlich für max. 4 Monate aufgerichtet werden. 

Bauplatz Installationen

Bauplatz Installationen, sofern keine erheblichen Emissionen verursacht werden. Für Mitarbeiter/innenunterkünfte benötigt es ein Baugesuch.  

Bäume
Beseitigen von Baumgruppen innerhalb und angrenzend an die Bauzone. Die Grenzdistanz für Bäume richtet sich nach der Vorschrift des Einleitenden Gesetzes des Schweizer Zivilgesetzbuches. 

Niederreissen von Bauten
Niederreissen von Bauten oder Teilen von Bauten. 

Energetische Installationen im Sinne der Vorschriften des Gesetzes für Energie Graubünden
Auch wenn es kein Baugesuch benötigt!
- Alle Systeme zur Beheizung von Gebäuden
- Alle Systeme zur Beheizung von Nutzwasser
- Alle Systeme zur Isolation von Gebäuden oder Teilen von Gebäuden welche beheizt werden (neue, bestehende und angeschlossene Gebäude) ein Energienachweis des zu sanierenden oder zu ersetzenden Teils beilegen. 

Diese Liste dient als Beispiel, bei Fragen steht Ihnen das Bauamt gerne zur Verfügung.