Ausländerbewilligungen EU/EFTA (A1)
Ausländische Personen, welche länger als 3 Monate in der Schweiz bleiben, sind verpflichtet sich vor der Arbeitsaufnahme in der Schweiz beim Schalter der Gemeindeverwaltung zu melden um eine Aufenthaltsbewilligung auszustellen. Ausländer welche zu den EU/EFTA Staaten gehören, müssen das Formular A1 ausfüllen sowie eine Kopie der gültigen Identitätskarte oder Pass abgeben.
EU-25/EFTA
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Griechenland, Grossbritannien, Italien, Irland, Island, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
EU-2 Staaten
Bulgarien, Rumänien
Dokumente |
---|
A1 Formular |
A1 Merkblatt |
Ausländerbewilligungen ausserhalb EU/EFTA (B1)
Ausländische Personen, welche länger als 3 Monate in der Schweiz bleiben, sind verpflichtet sich vor der Arbeitsaufnahme in der Schweiz beim Schalter der Gemeindeverwaltung zu melden um eine Aufenthaltsbewilligung auszustellen. Ausländer welche zu Staaten ausserhalb der EU/EFTA Staaten gehören, müssen das Formular B1 ausfüllen sowie alle weiteren vorgeschriebenen Dokumente abgeben (die Liste aller vorgeschriebenen Dokumente finden Sie hier).
Dokumente |
---|
B1 Formular |
B1 Merkblatt |
Adressänderungen von Ausländern
Bei einer Adressänderung innerhalb der Gemeinde Disentis/Mustér sind ausländische Personen verpflichtet, sich innerhalb von 8 Tagen am Schalter der Gemeindeverwaltung zu melden. Die Personen werden gebeten folgende Dokumente mitzunehmen: Ausländerausweis und eine gültige Identitätskarte oder Pass.
Dokumente |
---|
Z1 Merkblatt |
Ausländerbewilligungen (> 3 Monaten)
Ausländer, welche unter 3 Monaten in der Schweiz arbeiten, sind verpflichtet sich beim KIGA anzumelden.
Weitere Dokumente
Weitere Dokumente betreffend Ausländerbewilligungen finden Sie beim Amt für Migration und Zivilrecht.