AHV-Zweigstelle

Die AHV-Zweigstelle Disentis/Mustér ist die Verbindungsstelle zwischen den Versicherten und der kantonalen Ausgleichskasse und bietet Dienstleistungen für Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie Invalidenversicherung (IV) an. Dazu gehören Auskünfte, Rentenanmeldungen, Anmeldung bei der Familienausgleichskasse und für Ergänzungsleistungen, Informationen bezüglich allgemeiner Versicherungspflicht und Prämienverbilligungen.

Wichtige Informationen

Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

Die AHV ist der bedeutendste Pfeiler der Alters- und Hinterlassenenvorsorge in der Schweiz (1. Säule). Sie soll den Existenzbedarf im Alter oder im Todesfall decken. Als Volksversicherung ist die AHV für alle obligatorisch.

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Invalidenversicherung (IV)

Personen, die aufgrund von Geburtsgebrechen, Krankheit oder Unfall behindert sind, können eine IV beziehen. Hauptzweck dieser ist die (Wieder-)Eingliederung ins Erwerbsleben oder in einen der Erwerbstätigkeit gleichgestellten Aufgabenbereich.

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Ergänzungsleistungen (EL)

Die Ergänzungsleistungen helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge- oder Sozialhilfe. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen zum sozialen Fundament der Schweiz.

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Erwerbsersatzordnung (EO)

Personen, die Militärdienst, Zivilschutz oder Zivildienst leisten, vergütet die EO einen Teil des Erwerbsausfalls.

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Arbeitslosenversicherung (ALV)

Die ALV deckt die Risiken der Arbeitslosigkeit ab. Zudem dient sie der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit durch arbeitsmarktliche Massnahmen (Kurse, vorübergehende Beschäftigungen, Praktikum, Ausbildungszuschüsse und Einarbeitungszuschüsse).

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Individuelle Prämienverbilligung (IPV)

Personen und Familien aus bescheidenen Verhältnissen können unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die Prämien der obligatorischen Krankenpflege-Grundversicherung (KVG) beantragen.

Die Anmeldung ist vollständig auszufüllen, zu unterzeichnen und mit den erforderlichen Beilagen bei der AHV-Zweigstelle einzureichen. Das Formular kann auch direkt online auf der Seite der SVA ausgefüllt und eingereicht werden.

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